Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Perspektivplus Autos UG, mit Sitz in München, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, bezüglich der Planung und Umsetzung von Garten- und Landschaftsbau-Leistungen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines detaillierten Angebots oder durch die Ausführung der Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen zustande. Mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
Der Auftragnehmer erbringt spezifische Leistungen im Bereich 1) Gartenplanung und -design, 2) saisonale Gartenpflege, 3) Terrassen- und Wegebau, 4) Beregnungssysteme, 5) Raseninstallation/-pflege sowie 6) Baumpflanzung und Stauden. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem verbindlichen Angebot. Änderungen im Leistungsverumfang erfordern eine schriftliche Nachtragsvereinbarung. Bei der saisonalen Pflege werden vereinbarte Wartungsintervalle strikt eingehalten, um die Vitalität Ihrer Pflanzungen zu sichern.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist. Der Gefahrübergang beim Bau von Terrassen oder dem Einbau von Bewässerungssystemen erfolgt mit der Abnahme der Leistung. Bei Mängeln obliegt es dem Auftraggeber, diese unverzüglich zu rügen.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Detaillierte Informationen zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten im Zusammenhang mit Gartenplanungen und Rechnungsstellung entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung. Wir garantieren die Vertraulichkeit aller Kontaktdaten und Grundstücksskizzen.
Sämtliche von der Perspektivplus Autos UG erstellten Entwurfszeichnungen, Pflanzpläne, 3D-Visualisierungen für Terrassenwege oder Berechnungen für Rasenflächen bleiben urheberrechtlich Eigentum des Auftragnehmers. Eine über den spezifischen Auftrag hinausgehende Nutzung dieser Plandaten durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung. Die Lieferung der fertigen Gartenanlage beinhaltet die Übersendung der Nutzungsrechte an den physisch umgesetzten Objekten, jedoch nicht an den zugrunde liegenden Konzepten.
Beidseitige Kündigungen während der Laufzeit von Pflegeverträgen oder Bauvorhaben sind nur aus wichtigem Grund möglich. Bei Zahlungsverzögerungen des Auftraggebers über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen nach Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung (z.B. Rasenpflege oder Staudenschnitt) einzustellen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen. Nach Abschluss eines Gartenbauprojekts erlischt der Anspruch auf Neuverhandlung des Preises für identische Leistungen innerhalb von 12 Monaten.
Für alle Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten München. Für Verbraucher gilt das Recht ihres üblichen Aufenthaltsortes.
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen betragen bei Baumaterialien (z.B. für Terrassen oder Wege) zwei Jahre ab Übergabe, bei Pflanzenmaterial jedoch nur bis zum Ende der Wachstumsperiode des zweiten Kalenderjahres nach Abgabe, sofern keine andere Pflanzgarantie vereinbart wurde. Mängel sind sofort nach Entdeckung schriftlich zu melden. Im Sinne des Verbraucherschutzes weisen wir darauf hin, dass Sie als Verbraucher nicht auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verzichtet werden können. Reklamationen bezüglich der Qualität von Beregnungssystemen oder Rasenflächen müssen innerhalb der jeweiligen Fristen erfolgen.